Mein letzter Wille?

Mein letzter Wille?

Nur etwa jede(r) Vierte schreibt ein Testament und dokumentiert damit seinen bzw. ihren letzten Willen. Das können Vermögensgegenstände, aber auch spezielle Wünsche und Vorstellungen sein. Die wichtigsten Punkte für ein wirksames Testament erklärt Rishi Sharma, Berater Private Banking bei der Sparkasse Dachau.

Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, sollte unbedingt ein Testament aufsetzen. Wenn kein Testament erstellt wird greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das ‚BGB‘ sieht folgende Reihenfolge vor: Zuerst erben die Kinder zu gleichen Teilen. Wenn es keine Kinder gibt, kommen die Enkel zum Zug. Ohne eigene Nachkommen erben die Eltern, danach die Geschwister und schließlich Neffen und Nichten. Darüber hinaus steht auch den Ehepartnern ein Teil des Erbes zu. Stirbt etwa die verheiratete Mutter zweier Kinder, geht das Vermögen jeweils zur Hälfte an den Ehegatten und an die beiden Kinder.

  • Welche Formvorschriften sind zu beachten? Für die Errichtung eines Testaments bedarf es zur Wirksamkeit keines Notars. Man kann es auch selbst errichten. Dabei muss man aber unbedingt die entsprechenden Formvorschriften beachten, sonst kann das Testament unwirksam sein. So müssen Sie Ihr Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben. Die Unterschrift eines ausgedruckten Textes genügt nicht. Zudem sollte es das Datum enthalten. So kann festgestellt werden, was tatsächlich der letzte Wille war.
  • Die Unterschrift in einem Testament hat neben der Rechtswirksamkeit eine weitere entscheidende Funktion: Sie markiert deutlich das Ende des Testaments.
  • Aufbewahrungsort: Als besonders sicherer Ort eignet sich die Hinterlegung beim Nachlassgericht.
  • Berliner Testament: Das sogenannte Berliner Testament ist die häufigste Form eines gemeinsamen Testaments. Die beiden Partner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein, um den überlebenden Partner auf diese Weise finanziell abzusichern. Erst wenn auch der zweite Partner verstorben ist, wird das Vermögen an die Kinder vererbt.
  • Tipp:

    Ggf. ist der Gang zum Fachanwalt ratsam. Er hilft bei der rechtssicheren Gestaltung von Testament oder Erbvertrag. Zudem kann die richtige Verteilung des Erbes oder Vermächtnis auch die Erbschaftsteuer beeinflussen.

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