Der Fall X

Vorsorge ist keine Frage des Alters, denn das Leben hält manchmal heftige Überraschungen parat. In guten wie in schlechten Zeiten gilt es daher aktiv und rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Das Arbeitsfeld Generationenmanagement umfasst auch Vollmachten und Verfügungen im Falle von Unfällen oder Erkrankungen. Ein Gespräch mit Rishi Sharma, Berater Private Banking bei der Sparkasse Dachau.

Wie krass ist die Vorstellung vom Fall der Fälle und warum ist es so wichtig, so früh wie möglich Vorsorge zu treffen?

Die meisten unserer Kunden machen sich nur wenig Gedanken über den Fall der Fälle, weil man sich erfahrungsgemäß eigene Unfälle oder Erkrankungen nur schwer vorstellen kann. Leider geht es um Leib und Leben und häufig auch um Vermögen. Hier Vorsorge zu treffen hilft, die Angehörigen von quälenden Fragen und schwierigen Entscheidungen zu befreien und die eigene Familie zu entlasten.

Wann ist „frühestmöglich“?

Für junge Menschen sind ernste, existenzielle Themen meist weiter entfernt. Sie leben im Hier und Jetzt, die Familienplanung ist noch nicht in Sicht und unangenehme Themen werden ausgeblendet. Sie machen sich wenig Sorgen und Gedanken um lebensnotwendige Verfügungen. Tatsächlich aber sollte jeder Mensch ab der Volljährigkeit vermeintlich abwegige eigene Lebenssituationen für sich regeln. Wie gesagt, es geht um das eigene Leben, laufende Ausgaben und Geld, über das möglicherweise ein anonymes Gericht entscheiden muss.

Welche Vorkehrungen sollte niemand versäumen?

Zur Grundausstattung zählt sicher die Patientenverfügung, die für jeden im Leben einmal existenziell sein kann. Immerhin gilt es für den Fall Vorsorge zu treffen, den ich selbst, etwa bei lebenswichtigen Operationen, nicht mehr beeinflussen kann. Wir raten zur notariellen Vorsorgevollmacht, idealerweise in Kombination mit einer Patientenverfügung. Damit haben unsere Kunden alle finanziellen und medizinischen Belange in Ruhe geregelt, schließlich handelt es sich um sehr emotionale Themen. Das Resultat ist ein Nachschlagewerk für die gesamte Familie, in der alle wichtigen Punkte und die eigenen Wünsche aufgeführt sind.

Oft werden Patientenverfügungen mit einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht kombiniert. Was sind die Unterschiede?

Die Patientenverfügung regelt alle medizinischen Fragen, wie die eigene Versorgung im Ernstfall aussehen soll. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine oder mehrere Personen, den eigenen Willen konkret durchzusetzen und gleichzeitig eine amtliche Betreuungsverfügung durch das Gericht zu vermeiden.

Was raten Sie Ihrer Familie?

Wir haben das Thema unter den Geschwistern und zusammen mit unserer Mutter geregelt. Um Streit und Emotionen zu vermeiden ist unterm Strich nun klar, wie wir gemeinsam entscheiden dürfen und vor allem in welcher Form. Glücklicherweise gibt es für jede Lebenslage gute Vehikel, Auseinandersetzungen um durchaus unangenehme Themen im Sinne sachlich durchdachter Lösungen zu vermeiden.

  • Tipp:

    Jegliche Formen aktueller Vollmachten und Verfügungen erarbeiten wir gern mit Ihnen zusammen im gemeinsamen Gespräch. Kontaktieren Sie uns gern!

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Das Online-Magazin der Sparkasse Dachau informiert wöchentlich aktuell mit Artikeln und Interviews rund um die Themen Vorsorge und Altersvorsorge.